Mietrecht Bochum
Räumungsklage
Informationen zur Räumungsklage für Mieter und Vermieter
Mit einer Räumungsklage kann der Vermieter von Wohnraum oder Gewerberaum gegen den Mieter nach einer Kündigung des Mietvertrages die Räumung und Herausgabe der Mieträume gerichtlich durchsetzen. Er erstreitet mit der Räumungsklage vor dem zuständigen Gericht, ggf. in Bochum, ein Räumungsurteil-/titel. Ohne ein vollstreckbares Räumungsurteil kann kein Vermieter einen Mieter aus den Mieträumen verweisen bzw. im Zwangswege mithilfe eines Gerichtsvollziehers entfernen lassen, wenn der Mieter nicht freiwillig auszieht. Daher ist die Räumungsklage für den Vermieter immer der erste Schritt, um an das für die Räumung notwendige Räumungsurteil, auch Räumungstitel genannt, zu kommen.
Um nicht bei fehlerhaften Kündigungen erneut kündigen zu müssen und dadurch wertvolle Zeit zu verlieren, sollten Sie sich bereits vor der beabsichtigten Kündigung des Mietverhältnisses zumindest durch einen Anwalt beraten lassen oder lieber gleich die Kündigung durch einen Anwalt fertigen lassen.
Das gilt auch, wenn Sie als Mieter eine Räumungsklage Ihres Vermieters durch ein Gericht zugestellt bekommen. Schalten Sie in diesem Fall möglichst umgehend einen Anwalt ein! Beachten Sie bitte dabei unbedingt die Ihnen vom Gericht bei der Zustellung der Räumungsklage aufgegebene kurze Frist, innerhalb welcher eine Stellungnahme zu der Ihnen zugestellten Räumungsklage beim Gericht eingereicht werden muss! Sie haben nach erfolgter Zustellung einer Räumungsklage nur wenig Zeit.
Sie sollten vorsorglich den Zustellumschlag aufbewahren, mit dem Ihnen die Räumungsklage durch das Gericht zugestellt worden ist, auf diesem ist das Datum der Zustellung der Räumungsklage vermerkt. Mithilfe des Umschlags können daher Sie selbst oder Ihr Anwalt schnell und sicher ermitteln, wie viel Zeit noch bis zum Ablauf einer Ihnen vom Gericht gesetzten Frist verbleibt, um zu der Räumungsklage gegenüber dem Gericht Stellung zu nehmen.
Zwar ist für eine Räumungsklage bei Mietverhältnissen über Wohnraum das Amtsgericht ggf. in Bochum zuständig, sodass für derartige Verfahren anders als vor den Landgerichten kein Anwaltszwang besteht. Die Gefahr, einen Rechtsstreit zu verlieren, weil Ihnen die notwendigen Kenntnisse im Mietrecht fehlen oder Sie sich nicht effektiv selbst vertreten können, ist allerdings groß.
Die Räumungsklage über Geschäftsräume bzw. Gewerberäume wird anders als die unabhängig vom Gegenstandswert in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallende Räumungsklage bei Wohnraummietverhältnissen fast immer in die Zuständigkeit der Landgerichte fallen, da der zugrunde liegende Gegenstandswert der Räumungsklage (monatliche Nettomiete multipliziert mit 12 = Jahresmiete, bzw. Mietzins für die restliche Laufzeit des Mietvertrages, falls diese kürzer ist als zwölf Monate) in der Regel den Gegenstandswert für die Zuständigkeit des Amtsgerichts von bis zu 5000,00 € überschreitet. Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang. Sie können sich dort also nicht selbst vertreten, sondern müssen sich von Anfang an durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Sollte Ihnen daher eine Räumungsklage durch das Landgericht zugestellt werden, müssen Sie sich sofort an einen Anwalt wenden, wenn Sie sich gegen die Räumungsklage zur Wehr setzen wollen. Falls Sie sich nicht rechtzeitig durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, würden Sie den Rechtsstreit sonst schon aus diesem Grund von vornherein verlieren.
Räumungsurteil
Ohne ein vollstreckbares Urteil (man spricht dabei auch von einem vollstreckbaren Titel) ist es dem Vermieter nicht möglich, seinen Räumungsanspruch gegen den Mieter zu vollstrecken, also mithilfe eines Gerichtsvollziehers im Zwangswege durchzusetzen.
Räumung
In unserem Rechtssystem ist es dem Vermieter nicht möglich, einen Mieter einfach gewaltsam vor die Tür zu setzen. Auch wenn ein Mietvertrag nicht mehr besteht, weil er abgelaufen, aufgehoben oder von dem Vermieter oder Mieter gekündigt worden ist, kann der Vermieter den Mieter nicht einfach gewaltsam aus den Mieträumen entfernen bzw. entfernen lassen.
Zulässig ist die Räumung nur mithilfe der staatlichen Organe ... Mehr zur Räumung